Weggeworfene Zigarettenkippen auf Wegen oder in Grünanlagen sind nicht nur ein ständiges Ärgernis, sondern belasten auch die Umwelt und sind obendrein noch aufwändig zu entsorgen.
Daher haben wir in der Bezirksversammlung beantragt, dass dieses sogenannte „Littering“ nicht mehr als geringfügige Ordnungswidrigkeit nach § 56 des OWiG beurteilt, sondern als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet wird. Das durchschnittlich zu erhebende Bußgeld im Sinne des pflichtgemäßen Ermessens für das Wegwerfen von Zigaretten sollte sich dabei auf mindestens 90 Euro belaufen.
Über dieses Thema wurde anschließend intensiv in der Presse berichtet, wie hier in der Hamburger Morgenpost, im Hamburg Journal oder im Hamburger Abendblatt.