Kennen Sie das? Sie suchen einen Parkplatz und auf den ohnehin wenigen verfügbaren Plätzen stehen oft Wohnmobile – und das auch noch gefühlt wochenlang? Nach aktueller Rechtslage dürfen diese unter 7,5 Tonnen Gewicht uneingeschränkt im öffentlichen Raum parken, schwerere lediglich in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Abgekoppelte Wohnanhänger hingegen müssen nach 14 Tagen entfernt werden.

„Wir finden, dass diese Situation besser überprüft und angepasst werden sollte“, meint unser Bezirksabgeordneter Dr. A. W. Heinrich Langhein. „So könnten nach Absprache mit anderen betroffenen Bezirken zentrale bewirtschaftete Abstellmöglichkeiten geschaffen werden, die durch den ÖPNV gut erreichbar sind, um den Besitzern von nichtgewerblichen Wohnmobilen eine sichere und flexibel erreichbare Alternative zum Abstellen im öffentlichen Raum anzubieten.“

Mit einem eigenen Antrag für die März-Sitzung der Bezirksversammlung werden wir dieses Thema nun gezielt angehen.